Angebot einer Schutzimpfung gegen Covid-19 durch mobile Impfteams an Schulstandorten

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation mit Impfstoff, der auch für Kinder und
Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen ist, kann zwischen den Sommer- und Herbstferien
das Angebot einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) durch mobile
Impfteams an Schulstandorten ermöglicht werden.
Das kostenlose und freiwillige Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 12
Jahren sowie alle an der Schule tätigen Personen. Es handelt sich um ein Angebot,
welches das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium in
Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), dem
Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe auf dem Gelände der Schule
bereitstellt. Die Impfaktion stellt daher keine schulische Veranstaltung dar.
Die mobilen Impfteams bestehen aus jeweils zwei Ärztinnen oder Ärzten und drei
Assistenzkräften. Sie werden in der Zeit vom 19. August bis zum 30. September 2021 die
allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein aufsuchen. Es können
zwei Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty® des Herstellers BioNTech/Pfizer im
Abstand von jeweils drei Wochen durchgeführt werden.


Alle vollständigen Anschreiben und Formulare können über die folgenden Links abgerufen werden.

Alle Informationen, Dokumente und Übersetzungen in andere Sprachen hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html

Schuljahresbeginn unter Corona-Bedingungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Start in das neue Schuljahr findet weiterhin unter dem Einfluss des SARS-CoV-2-Virus statt. Bitte beachten Sie darum die angefügte Corona-Schulinfomation.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Wenn Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie grundsätzlich am Anmeldeverfahren teilnehmen, über einen negativen Corona-Test verfügen und sich nach Ihrer Einreise zehn Tage (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet 14 Tage) in Quarantäne begeben (eine Verkürzung der Quarantäne ist unter bestimmten Bedingungen möglich). Für Virusvarianten-Gebiete gilt zudem ein Beförderungsverbot für Beförderer des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs.“ (https://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/ teaser_informationen_urlauber.html).

„Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt.“

Des Weiteren:

„Um für alle Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, und vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Delta-Variante auf die Entwicklung der Infektionszahlen bleibt es – wie vor den Sommerferien bereits angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen und bei der verpflichtenden Selbsttestung zweimal pro Woche. Im Außenbereich des Schulgeländes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Beginn des neuen Schuljahres vollständig aufgehoben.“

Einschulung 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, wir freuen uns auf euch!

Die Einschulungsveranstaltungen finden gemäß den Einladungsschreiben statt.

Dienstag, 3. August 2021

5a08:25
5b09:10
5c09:55
5d10:40
5e11:25

Bitte achten Sie auf die angegebenen Zeiten und Hinweise auf der jeweiligen Einladung!

Verpflichtend sind außerdem:

  • das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
  • ein aktueller Corona-Test (nicht älter als 3 Tage). Für Geimpfte und Genesene benötigen einen jeweiligen Nachweis, jedoch keinen Test.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen für Reiserückkehrende! (https://www.schleswig- holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/ teaser_informationen_urlauber.html

Unterricht ab dem 3. Mai 2021

Ab Montag, dem 3. Mai 2021, findet für die Klassen 5-10 regulärer Präsenzunterricht statt. Dies ergibt sich aus dem ab kommender Woche gültigen Coronareaktionplan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes S-H.

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz des Kreises Schleswig-Flensburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert (über 50), so geht es zurück in den Wechselunterricht.

Die Testtage Montag und Donnerstag werden beibehalten.

BEWEGLICHE FERIENTAGE:

Bitte beachten Sie, dass in der Woche vom 10.-14. Mai kein Unterricht stattfindet (bewegliche Ferientage und Himmelfahrt).

Unterricht ab dem 19. April 2021

Liebe Eltern,

gern hätte ich Sie am letzten Schultag vor den Osterferien darüber informiert, wie der Unterricht an unserer Schule nach Ostern fortgesetzt wird, doch erst jetzt liegen uns genauere Informationen aus dem Ministerium für den Schulstart am 19. April vor.

Für die Bruno-Lorenzen-Schule gilt ab dem 19. April folgende Regelung (gemäß Stufe II des Corona-Reaktionsplanes):

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten Präsenzunterricht.
Die Jahrgänge 7 – 10 erhalten ab Montag jeweils in halber Klassenstärke Wechselunterricht nach dem Stundenplan des 2. Halbjahres, wobei die Gruppe A am Montag beginnt.

Darüber hinaus gilt ab Montag, dem 19. April 2021, die Testpflicht für die Teilnahme am Präsenz- und Wechselunterricht. Es ist eine zweimal wöchentliche Selbsttestung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schulen Beschäftigten verpflichtend vorgesehen. Dies entspricht der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:

1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule

oder

2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden

oder

3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.

Wir werden jeweils am Montag und am Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde die vorgesehenen Testungen durchführen. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sofern nicht schon vor den Ferien geschehen – die dazu notwendige Einverständniserklärung mit.

Anbei finden Sie alle relevanten Informationsschreiben bzw. Vordrucke.

Mit freundlichen Grüßen

        Bernd Nissen
             (Rektor)

Unterricht ab 08.03.2021

 Sehr geehrte Eltern, 

am Montag, 8.3.2021, beginnt für unsere Schule eine neue Phase im laufenden Schuljahr: 

Die Jahrgänge 5, 6, 9 und 10 erhalten ab Montag jeweils in halber Klassenstärke Wechselunterricht nach dem neuen Stundenplan des 2. Halbjahres. Über die Einteilung der Lerngruppen werden die Klassenlehrkräfte Sie informieren. 

Die Klassen der Jahrgänge 7 und 8 bekommen weiterhin auf digitalem Wege ihre Arbeitsaufträge. Wir hoffen, auch diese Schülerinnen und Schüler demnächst wieder vor Ort in ihren Klassenräumen begrüßen zu können. 

Für die verschiedenen Jahrgänge werden wir auch wieder unterschiedliche Pausen-Aufenthaltsräume vorsehen. Selbstverständlich gelten auch weiterhin strenge Abstands- und Hygieneregeln (die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung und durchgehender 1,5 m Mindestabstand). 

Wir hoffen, möglichst bald weitere Schritte in Richtung „Schulnormalität“ vornehmen zu können. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich in dieser schwierigen Phase die nötige Kraft, alle Herausforderungen zu bewältigen, und vor allem viel Gesundheit! 

Mit freundlichen Grüßen 

Bernd Nissen Rektor 

P.S. Dieser Erlass erreichte uns gestern aus dem Ministerium: 

„Die Eltern der Jahrgangsstufen 5 bis 8 können zum Schuljahresende den Antrag stellen, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles die gesamte Jahrgangsstufe wiederholt. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz.“ 

Update 25.01.2021: Masken

Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler darum, zukünftig mit medizinischen Masken (FFP2 oder medizinische Einwegmasken) in der Notbetreuung, bzw. dem prüfungsvorbereitenden Unterricht zu erscheinen. Vielen Dank!

Elternmitteilung 08.01.2021

Sehr geehrte Eltern,
hier einige wichtige Informationen für die nächsten Wochen:
Ab dem 11. Januar werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 ausschließlich Distanzunterricht erhalten.
Für die Jahrgänge 5 und 6 wird es eine Notbetreuung geben. Diese darf in Anspruch genommen werden, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte zur so genannten „kritischen Infrastruktur gemäß Corona-Verordnung“ gehören oder alleinerziehende Berufstätige sind. Bitte melden Sie Ihr Kind über das Sekretariat an, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.
Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen, die im laufenden Schuljahr an den Abschlussprüfungen teilnehmen, erhalten ab dem 11. Januar 2021 Präsenzunterricht. Dabei gelten selbstverständlich strenge Abstands- und Hygieneregeln (die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und durchgehender 1,5 m Mindestabstand). Die Klassenlehrkräfte werden die Klassen über das genaue Vorgehen informieren.
Sobald uns weitere „Corona-Schulinformationen“ aus dem Ministerium vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen

Bernd Nissen
Rektor