Schuljahresbeginn unter Corona-Bedingungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Start in das neue Schuljahr findet weiterhin unter dem Einfluss des SARS-CoV-2-Virus statt. Bitte beachten Sie darum die angefügte Corona-Schulinfomation.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Wenn Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie grundsätzlich am Anmeldeverfahren teilnehmen, über einen negativen Corona-Test verfügen und sich nach Ihrer Einreise zehn Tage (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet 14 Tage) in Quarantäne begeben (eine Verkürzung der Quarantäne ist unter bestimmten Bedingungen möglich). Für Virusvarianten-Gebiete gilt zudem ein Beförderungsverbot für Beförderer des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs.“ (https://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/ teaser_informationen_urlauber.html).

„Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt.“

Des Weiteren:

„Um für alle Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, und vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Delta-Variante auf die Entwicklung der Infektionszahlen bleibt es – wie vor den Sommerferien bereits angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen und bei der verpflichtenden Selbsttestung zweimal pro Woche. Im Außenbereich des Schulgeländes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Beginn des neuen Schuljahres vollständig aufgehoben.“