Erfolgte ein Kontakt zu einer positiv getesteten Person ausschließlich in der Schule, erfolgt keine Quarantäne für Kontaktpersonen (siehe Schreiben oben). Ansonsten gilt:
Weihnachtsschreiben der Ministerin Karin Prien an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehnungsberechtigte
Absage des Elternsprechtages
Liebe Eltern,
leider müssen wir aufgrund der rasanten Entwicklung der vierten Welle der Corona-Pandemie den für den 26. November vorgesehenen Elternsprechtag absagen.
Zum Schutz aller Beteiligten haben wir uns entschlossen, den Eltern- sprechtag ausschließlich telefonisch oder online durchzuführen. Dazu erhalten Sie von den entsprechenden Lehrkräften Ihres Kindes bestimmte Zeitfenster für ein solches Gespräch. In Ausnahmefällen ist das persönliche Gespräch unabdingbar. Für diese Fälle werden gesonderte Termine in der Schule vorgeschlagen.
Sie haben Gelegenheit, mit dem/der Klassenlehrer/in sowie den Fachlehrer/n/innen Rücksprache zu nehmen und sich über die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes zu informieren. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob und in welchen Fällen Sie diesen telefonischen Sprechtag wirklich benötigen. Alle Eltern, die z.B. gern die neue Lehrkraft ihres Kindes kennenlernen möchten, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir das persönliche Kennenlernen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben müssen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Nissen (Rektor)
Angebot einer Schutzimpfung gegen Covid-19 durch mobile Impfteams an Schulstandorten
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation mit Impfstoff, der auch für Kinder und
Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen ist, kann zwischen den Sommer- und Herbstferien
das Angebot einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) durch mobile
Impfteams an Schulstandorten ermöglicht werden.
Das kostenlose und freiwillige Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 12
Jahren sowie alle an der Schule tätigen Personen. Es handelt sich um ein Angebot,
welches das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium in
Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), dem
Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe auf dem Gelände der Schule
bereitstellt. Die Impfaktion stellt daher keine schulische Veranstaltung dar.
Die mobilen Impfteams bestehen aus jeweils zwei Ärztinnen oder Ärzten und drei
Assistenzkräften. Sie werden in der Zeit vom 19. August bis zum 30. September 2021 die
allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein aufsuchen. Es können
zwei Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty® des Herstellers BioNTech/Pfizer im
Abstand von jeweils drei Wochen durchgeführt werden.
…
Alle vollständigen Anschreiben und Formulare können über die folgenden Links abgerufen werden.
Alle Informationen, Dokumente und Übersetzungen in andere Sprachen hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html
Schuljahresbeginn unter Corona-Bedingungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
der Start in das neue Schuljahr findet weiterhin unter dem Einfluss des SARS-CoV-2-Virus statt. Bitte beachten Sie darum die angefügte Corona-Schulinfomation.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Wenn Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie grundsätzlich am Anmeldeverfahren teilnehmen, über einen negativen Corona-Test verfügen und sich nach Ihrer Einreise zehn Tage (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet 14 Tage) in Quarantäne begeben (eine Verkürzung der Quarantäne ist unter bestimmten Bedingungen möglich). Für Virusvarianten-Gebiete gilt zudem ein Beförderungsverbot für Beförderer des Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehrs.“ (https://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/ teaser_informationen_urlauber.html).
„Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt.“
Des Weiteren:
„Um für alle Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, und vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Delta-Variante auf die Entwicklung der Infektionszahlen bleibt es – wie vor den Sommerferien bereits angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen und bei der verpflichtenden Selbsttestung zweimal pro Woche. Im Außenbereich des Schulgeländes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Beginn des neuen Schuljahres vollständig aufgehoben.“
Einschulung 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, wir freuen uns auf euch!
Die Einschulungsveranstaltungen finden gemäß den Einladungsschreiben statt.
Dienstag, 3. August 2021
5a | 08:25 |
5b | 09:10 |
5c | 09:55 |
5d | 10:40 |
5e | 11:25 |
Bitte achten Sie auf die angegebenen Zeiten und Hinweise auf der jeweiligen Einladung!
Verpflichtend sind außerdem:
- das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
- ein aktueller Corona-Test (nicht älter als 3 Tage). Für Geimpfte und Genesene benötigen einen jeweiligen Nachweis, jedoch keinen Test.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen für Reiserückkehrende! (https://www.schleswig- holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/ teaser_informationen_urlauber.html
Ein Schreiben von Frau Ministerin Prien an die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte
Förderverein
Falls Sie Ihre Mitgliedschaft verändern möchten, senden Sie bitte eine Nachricht an foerderverein@bls-schleswig.de
Unterricht ab dem 3. Mai 2021
Ab Montag, dem 3. Mai 2021, findet für die Klassen 5-10 regulärer Präsenzunterricht statt. Dies ergibt sich aus dem ab kommender Woche gültigen Coronareaktionplan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes S-H.
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz des Kreises Schleswig-Flensburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert (über 50), so geht es zurück in den Wechselunterricht.
Die Testtage Montag und Donnerstag werden beibehalten.
BEWEGLICHE FERIENTAGE:
Bitte beachten Sie, dass in der Woche vom 10.-14. Mai kein Unterricht stattfindet (bewegliche Ferientage und Himmelfahrt).
Unterricht ab dem 19. April 2021
Liebe Eltern,
gern hätte ich Sie am letzten Schultag vor den Osterferien darüber informiert, wie der Unterricht an unserer Schule nach Ostern fortgesetzt wird, doch erst jetzt liegen uns genauere Informationen aus dem Ministerium für den Schulstart am 19. April vor.
Für die Bruno-Lorenzen-Schule gilt ab dem 19. April folgende Regelung (gemäß Stufe II des Corona-Reaktionsplanes):
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten Präsenzunterricht.
Die Jahrgänge 7 – 10 erhalten ab Montag jeweils in halber Klassenstärke Wechselunterricht nach dem Stundenplan des 2. Halbjahres, wobei die Gruppe A am Montag beginnt.
Darüber hinaus gilt ab Montag, dem 19. April 2021, die Testpflicht für die Teilnahme am Präsenz- und Wechselunterricht. Es ist eine zweimal wöchentliche Selbsttestung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schulen Beschäftigten verpflichtend vorgesehen. Dies entspricht der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule
oder
2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden
oder
3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Wir werden jeweils am Montag und am Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde die vorgesehenen Testungen durchführen. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sofern nicht schon vor den Ferien geschehen – die dazu notwendige Einverständniserklärung mit.
Anbei finden Sie alle relevanten Informationsschreiben bzw. Vordrucke.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Nissen
(Rektor)